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   BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90   

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https://dejure.org/1991,15279
BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90 (https://dejure.org/1991,15279)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1991 - 2 WD 35.90 (https://dejure.org/1991,15279)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 2 WD 35.90 (https://dejure.org/1991,15279)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl als vorsätzlicher Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im dienstlichen Bereich sowie als Dienstvergehen - Kameradendiebstahl als einer der gröbsten Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht - Zwingende ...

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  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90
    Dementsprechend hat nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203 f.; BVerwG Urteil vom 31. Januar 1991 - 2 WD 48/90 - m.w.N.) für ein derartiges Versagen die Herabsetzung des Soldaten bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein; besondere Erschwerungsgründe können sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten.
  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90
    Dementsprechend hat nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 203 f.; BVerwG Urteil vom 31. Januar 1991 - 2 WD 48/90 - m.w.N.) für ein derartiges Versagen die Herabsetzung des Soldaten bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu sein; besondere Erschwerungsgründe können sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten.
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 35.90
    Für eine auch nur teilweise Überbürdung der ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlte es in einem derartigen Fall, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
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